Willkommen zum Artenfilter und Kartendienst für regionales gebietseigenes Saat- und Pflanzgut krautiger Arten

Historie

Im Zuge von Kompensations- und Gestaltungsmaßnahmen wurden in Deutschland jährlich viele Millionen Pflanzen durch Ansaat und Pflanzung in die Landschaft ausgebracht. Solche Maßnahmen können mit negativen Einflüssen auf die inner- und zwischenartliche Diversität der Landschaft verbunden sein, da im Rahmen dieser Maßnahmen gebietsfremde Pflanzen sowie vom Menschen selektierte Kulturformen auch einheimischer Arten in großer Zahl Verwendung fanden. Derartige Florenverfälschungen stehen im Widerspruch zu den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und der von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten internationalen Abkommen, wie z. B. dem Übereinkommen über die Biologische Vielfalt.

Fachliche Grundlagen

Um dem entgegen zu wirken und den Einsatz von Wildpflanzenarten in ihrer gesamten genetischen Vielfalt zu fördern, wurde 2010 an der Universität Hannover für die Nutzung von weit verbreiten Arten in pauschalen Mischungen das Regiosaatgut- und Regiopflanzgut-Konzept entwickelt (Prasse et al. 2010; zum Projekt siehe DBU Projektdatenbank). Es war die Absicht, einen Kompromiss zwischen der damaligen Zusammenstellung von Saatgutmischungen für größere Absatzmärkte und der aus Sicht des Natur- und Artenschutzes wünschenswerten Verwendung von möglichst regionalem Wildpflanzenmaterial aus der jeweiligen Region zu finden.

Die Grundlage für die Produktion und den Einsatz von gebietseigenem Saat- und Pflanzgut von krautigen Arten bildet eine  Einteilung der Bundesrepublik Deutschland in 22 Ursprungsgebiete in Kombination mit einem kriterienbasierten Verfahren, das die Auswahl von geeigneten Arten erlaubt.

Webanwendungen

Im Zuge der Erarbeitung des Regiosaat- und Pflanzgutkonzeptes wurden zwei Tools entwickelt, die die Anwendung des Konzeptes erleichtern sollen und nunmehr vom BfN übernommen wurden:

  1. ein Kartendienst mit einer Darstellung der 22 Ursprungsregionen
  2. ein Artenfilter zur Auswahl von in dem jeweiligen Ursprungsgebiet weit verbreiteten Arten, die zu einer pauschalen Ausbringung im gesamten Ursprungsgebiet geeignet sind.

Rechtliche Vorgaben

Nach § 40 Abs. 1 BNatSchG ist die Ausbringung von nicht gebietseigenem Saat- und Pflanzgut in der freien Natur genehmigungspflichtig. Weitere Informationen zu fachlichen und rechtlichen Aspekten der Ausbringung von gebietseigenem Saat- und Pflanzgut sind Nr. 647 der BfN-Schriften (Skowronek et al. 2023) zu entnehmen.

Das oben erläuterte Regiosaat- und Pflanzgutkonzept (Gebietskulisse mit 22 Ursprungsgebieten sowie Artenfilter) wurde für die Nutzung weit verbreiteter Arten in pauschalen Mischungen entwickelt (sogenanntes regionales Saat- und Pflanzgut). Für weniger weit verbreitete Arten in standortspezifischen Mischungen sind ggf. kleinräumigere Gebietskulissen erforderlich, um den Anforderungen des §40 Abs. 1 BNatSchG gerecht zu werden.

Kontakt

Bei Fragen oder Auskünften zum Kartendienst oder zum Artenfilter wenden Sie sich bitte an die folgende Adresse: artenfilter@bfn.de

Quellen

Prasse, R., Kunzmann, D. & Schröder, R. (2010):  Entwicklung und praktische Umsetzung naturschutzfachlicher Mindestanforderungen an einen Herkunftsnachweis für gebietseigenes Wildpflanzensaatgut krautiger Pflanzen – Abschlussbericht. Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU). Hannover: 166 S. (Abgerufen am: 15.03.2023)

DBU Projektdatenbank: Entwicklung und praktische Umsetzung naturschutzfachlicher Mindestanforderungen an einen Herkunftsnachweis für gebietseigenes Wildpflanzensaatgut krautiger Pflanzen. (Abgerufen am 26.05.2023)

Skowronek, S., Eberts, C., Blanke, P. & Metzing, D. (2023): Leitfaden zur Verwendung von gebietseigenem Saat- und Pflanzgut krautiger Arten in der freien Natur Deutschlands. BfN-Schriften 647: 98 S. DOI 10.19217/skr647